Berufshaftpflicht bei Nebentätigkeit – Auch kleine Tätigkeiten absichern

Als Nebentätigkeit wird der Hinzuverdienst neben einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit bezeichnet. Grundsätzlich werden Nebentätigkeiten neben der Beschäftigung als Soldat, Richter, Beamter oder Angestellter ausgeübt. Die Regelungen werden im Rahmen der Nebentätigkeitsverordnung erfasst. Auch bei einem Zuverdienst kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen, eine Berufshaftpflichtversicherung kann somit äußerst wirksam werden. Dabei sollte der Nebenberuf analysiert werden und die möglichen Risiken ermittelt werden. Berufshaftpflicht bei Nebentätigkeit. Es gilt zwischen mehreren Formen einer Berufshaftpflicht zu unterscheiden. Wer nebenberuflich in der Gastronomie tätig ist, benötigt andere Leistungen als im Einzelhandel. Freiberufler in der Kinderbetreuung, Gastronomie und in der Gebäudereinigung Berufshaftpflicht bei Nebentätigkeit Wer in der Kinderbetreuung … Berufshaftpflicht bei Nebentätigkeit – Auch kleine Tätigkeiten absichern weiterlesen