Berufshaftpflicht für Landschaftsplaner und als Landschaftsarchitekt

Ziel der Landschaftsplanung ist eine nachhaltige Entwicklung von Landschaft und Natur. Unterschieden werden die ökologischen und ökonomischen Interessen als auch die Regional- und Stadtplanung. Je nach Spannungsfeld können unterschiedliche Risiken auftreten. Angesichts der hohen Verantwortlichkeiten des Landschaftsplaners sollte eine Berufshaftpflichtversicherung auf dem Plan stehen. Für Architekten gilt ohnehin eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht. Darüber hinaus stehen Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplanern noch die Lösungen im Bereich der Rechtsschutz Tarife zur Verfügung. Berufshaftpflicht für Landschaftsplaner. Um die individuellen Risiken im Versicherungsschutz integrieren zu können, haben Sie hier die Möglichkeit der kostenlosen Risikoanalyse. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger zum Vergleich. Was bei … Berufshaftpflicht für Landschaftsplaner und als Landschaftsarchitekt weiterlesen