Haftpflicht Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker haften in Ihrem Beruf. Dabei wird zwischen zwei Fallgruppen unterschieden. Zum einen gilt die Haftung der eigenen Tätigkeit und zum anderen die Haftung für eine eingeschaltete dritte Person. Bei einer dritten Person handelt es sich in der Regel um einen Experten, falls der Testamentsvollstrecker selbst nicht über die notwendige Expertise verfügt. Auf unserer Webseite erhalten Sie wichtige Informationen rund um die Haftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung und weitere Absicherungen. Haftpflicht Testamentsvollstrecker Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.  Was ein Testamentsvollstrecker ausmacht Es handelt sich … Haftpflicht Testamentsvollstrecker weiterlesen