Berufshaftpflicht Wanderführer

Steinschlag, Wettersturz und Gewitter sind nur drei Risiken eines Wanderführers. Die Haftung übernimmt eine Berufshaftpflicht, wenn einem Gruppenmitglied etwas passieren sollte. Vor Vorteil ist auch, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch dann Leistungen übernimmt, wenn die Forderungen unbegründet sind. Somit werden Sie als Wanderführerin / Wanderführer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen bei Wanderungen freigestellt. Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Gerne übernehmen wir auch die Kündigung Ihres Altvertrages. Objektive und subjektive Unfallursachen eines Wanderführers Es gibt zahlreiche Unfallursachen, mit den sich eine Wanderführerin / ein Wanderführer konfrontiert sieht. Typische Beispiele sind: … Berufshaftpflicht Wanderführer weiterlesen