Berufshaftpflicht Wohnimmobilienverwalter – wann ist der Abschluss Pflicht

Die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter wurde seit 2018 versicherungs- und erlaubnispflichtig. So ist nicht nur eine Verpflichtung zur Weiterbildung nötig, sondern auch der Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflicht muss der versicherte Wohnimmobilienverwalter spätestens bei der Beantragung der Erlaubnis vorlegen. Außerdem darf die Versicherungsbestätigung nicht älter als 3 Monate sein. Berufshaftpflicht Wohnimmobilienverwalter Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten Sie eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Gewerbeversicherung stellt Sie von sämtlichen Schadensersatzforderungen frei und bietet auch einen Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen. Haftpflichtversicherung Jobcenter Eine bestehende Berufshaftpflicht … Berufshaftpflicht Wohnimmobilienverwalter – wann ist der Abschluss Pflicht weiterlesen