Die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter wurde seit 2018 versicherungs- und erlaubnispflichtig. So ist nicht nur eine Verpflichtung zur Weiterbildung nötig, sondern auch der Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflicht muss der versicherte Wohnimmobilienverwalter spätestens bei der Beantragung der Erlaubnis vorlegen. Außerdem darf die Versicherungsbestätigung nicht älter als 3 Monate sein. Berufshaftpflicht Wohnimmobilienverwalter
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Eine bestehende Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter meistens nicht ausreichend
Der Versicherungsschutz einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung ist für Wohnimmobilienmakler meistens nicht ausreichend. Daher müssen Sie bei einer schon bestehenden Berufshaftpflicht prüfen, ob diese den Anforderungen der neuen Pflichtversicherung auch tatsächlich entspricht. Das dürfte allerdings regelmäßig nicht der Fall sein. Ein Grund dafür wäre die Tatsache, dass die Versicherungssumme zu gering ist oder keine unbegrenzte Nachhaftung vereinbart wurde. Außerdem ist in den meisten Versicherungen eine abweichende Serienschadenklausel vereinbart und jede Form der Immobilienverwaltung oder weitere Tätigkeiten sind mitversichert. Daher muss entweder eine separate Berufshaftpflicht abgeschlossen werden oder im Rahmen des gleichen Vertrags eine eigene Versicherungssumme vereinbart werden.
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Welche Anforderungen für die Berufshaftpflicht eines Wohnimmobilienverwalters gelten
Die Berufshaftpflichtversicherung muss Deckung für die sich aus der Tätigkeit des Wohnimmobilienverwalters ergebenden Haftpflichtgefahren für reine Vermögensschäden gewähren. Das bedeutet, dass die Versicherung vor allem Vermögensschäden in einer ausreichenden Höhe absichern muss. Die Mindestversicherungssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsjahres.
Wann die Betriebshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter leistet
Die Berufshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter deckt grundsätzlich Vermögensschäden ab. Wenn Sie sich aber gegen Personen- und Sachschäden absichern wollen, dann brauchen Sie zusätzlich auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist zwar kein Muss, dafür aber sehr zu empfehlen. Die Police der Berufshaftpflicht leistet zum Beispiel bei einer nicht durchgeführten Wartungsarbeit oder bei einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung.
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Wovon die Beitragshöhe für die Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter abhängig ist
Die Berechnung der Prämie der Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beeinflusst wird die Höhe des Beitrags in erster Linie von der Unternehmensgröße, vom Leistungsangebot beziehungsweise den genauen Tätigkeiten bei der Berufsausübung sowie von der Mitarbeiterzahl des Unternehmens. Zudem spielt der Jahresumsatz, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Höhe der Deckungssumme eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung. Die Anzahl an verwalteten Wohn- oder Geschäftseinheiten ist ebenfalls für den Beitrag bedeutend.
Tarife vergleichen, um die beste Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter zu finden
Zwischen den einzelnen Versicherungsangeboten der Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter bestehen oft Preisunterschiede von mehreren hundert bis tausend Euro pro Jahr. Ein regelmäßiger Vergleich der einzelnen Anbieter lohnt sich aufgrund der günstigeren Tarife. Im Zuge des Vertragsabschlusses bieten zudem viele Versicherer attraktive Boni und Neukundenrabatte an.