Aufgrund der Tatsache, dass das Budget eines Hartz-IV-Empfängers sehr knapp ist, ist jeder Cent wertvoll. Daher haben sie Anspruch auf eine Pauschale für entsprechende Versicherungen, die als angemessen anerkannt werden. Bezieher von Hartz-IV können nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Antrag die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene oder angemessene private Versicherungen von ihren erzielten Einkünften abziehen. Auf diese Weise erhöht sich dann der Auszahlungsbetrag des Arbeitslosengeld-II. Hier kommen dann private Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherung infrage. Ohne einen entsprechenden Antrag zieht das Jobcenter von den anrechenbaren Einkünften eine monatliche Versicherungspauschale in der Höhe von 30 Euro ab. Haftpflichtversicherung Jobcenter.
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Wann das Jobcenter die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung anrechnet
Um die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen abziehen zu können, ist es nicht nötig, dass der Bezieher des Hatz-IV Eigentümer oder Versicherungsnehmer des Fahrzeugs ist. Außerdem muss das Fahrzeug auch nicht auf ihn zugelassen sein. Es reicht lediglich aus, dass der Bezieher von Hartz-IV Halter des Fahrzeugs ist. Das bedeutet, dass er das Fahrzeug nutzt und alle mit dem Betrieb des Autos zusammenhängenden Kosten trägt. Nur in diesen Fällen können die Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Jobcenter angerechnet werden.
Warum die Haftpflichtversicherung vom Jobcenter bezahlt wird
Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Hausratversicherung gelten als angemessen, weil sie in einem ähnlichen Maß wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen notwendig sind. Darüber hinaus werden sie von fast allen Bürgern mit einem eigenen Einkommen und eigenem Haushalt abgeschlossen. In diesem Sinne werden die Beitragszahlungen der Haftpflichtversicherung allerdings nicht vom Jobcenter übernommen. Stattdessen wird ein Pauschalbetrag auf das Einkommen, das nicht Erwerbseinkommen ist, angerechnet. Bei Volljährigen beträgt diese Pauschale 30 Euro. Sollten Sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen, erhalten Sie sogar die tatsächlichen Beträge, wenn Sie deren konkrete Höhe nachweisen.
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Quelle https://www.hartziv.org/jobcenter/
Jobcenter kommt für gesetzliche vorgeschriebene private Versicherungen auf
Das Jobcenter muss auf Antrag eine Pauschale von 30 Euro berücksichtigen, soweit die Beiträge angemessen sind. Daher werden die Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen gesondert vom Einkommen abgesetzt. Dazu zählt nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern unter anderem auch auch die private Haftpflichtversicherung.
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Fazit Haftpflichtversicherung Jobcenter
Die Beiträge für angemessene Versicherungen wie vor allen Dingen die Kfz-Haftpflichtversicherung zieht das Jobcenter vom Einkommen eines Hatz-IV-Empfängers ab. Hierbei ist in erster Linie die Haltereigenschaft von Relevanz. Dadurch erhöht sich dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Demzufolge kann laut dem Gesetz nicht nur der Versicherungsnehmer die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen. Zudem billigt das Gesetz jedem erwerbsfähigem Leistungsempfänger ein Fahrzeug zu. Daher stehen dem Leistungsempfänger auch die Vergünstigungen im Rahmen seiner Haltereigenschaft zu.