Haftpflichtversicherung Jobcenter

Aufgrund der Tatsache, dass das Budget eines Hartz-IV-Empfängers sehr knapp ist, ist jeder Cent wertvoll. Daher haben sie Anspruch auf eine Pauschale für entsprechende Versicherungen, die als angemessen anerkannt werden. Bezieher von Hartz-IV können nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Antrag die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene oder angemessene private Versicherungen von ihren erzielten Einkünften abziehen. Auf diese Weise erhöht sich dann der Auszahlungsbetrag des Arbeitslosengeld-II. Hier kommen dann private Haftpflichtversicherungen oder die Kfz-Versicherung infrage. Ohne einen entsprechenden Antrag zieht das Jobcenter von den anrechenbaren Einkünften eine monatliche Versicherungspauschale in der Höhe von 30 Euro ab. Haftpflichtversicherung Jobcenter. Mit Hilfe des Tarifrechners … Haftpflichtversicherung Jobcenter weiterlesen