Dachdecker tragen ein immenses Risiko. Mit einer Gewerbeversicherung, wie der Betriebshaftpflichtversicherung als auch der Berufshaftpflichtversicherung können Unternehmen Tätigkeitsschäden, Vermögensschäden und Bearbeitungsschäden erstattet bekommen. Abgesichert werden nicht nur die eigenen Risiken des Dachdeckers selbst, sondern auch Schäden der Mitarbeiter. Welche Leistungen der Versicherungsschutz noch bereit halten kann, das soll nun erläutert werden.
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Haftpflichtversicherung und ihre Leistungen
Mit einer Berufshaftpflicht werden folgende Schadensarten übernommen:
- Personen-
- Vermögens- und
- Sachschäden
Die Deckungssummen können selbst festgelegt werden. Es empfiehlt sich bei der Berufshaftpflichtversicherung indes eine Summe zu finden, die mindestens bei über drei Millionen Euro liegt. Das gilt auch für die private Haftpflicht.
Berufshaftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer Kosten im Vergleich
Rechtsschutzversicherung 04/2022 laut test.de* (Platz 11-20)
- Allianz Privat Smart QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
- ErgoBest QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
- Roland Premium QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
- Württembergische PremiumSchutz inkl. PremiumPlus 2021 QUALITÄTSURTEIL GUT (2,3)
- R+V PBV Comfort + Vorsorge Familie Erbe, Urheber QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
- Roland Komfort QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
- VGH PBV; RechtsschutzPlus QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
- WürttembergischePremiumSchutz 2021QUALITÄTSURTEIL GUT (2,4)
- ADAC Exklusiv QUALITÄTSURTEIL GUT (2,5)
Das Unternehmen des Dachdeckers
Wer das gesamte Unternehmen mit einer Versicherung absichern möchte, der kommt an einer Betriebshaftpflicht nicht vorbei. Denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auch für alle im Betrieb tätigen Mitarbeiter. Wichtig ist, dass die Angebote untereinander verglichen werden. So können Fehler bei der Versicherungswahl deutlich vermieden werden. Weitere Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung können Sie auch auf diesem Beitrag erhalten.
Gesamt-Ranking Berufsunfähigkeitsversicherer 2021 bei ServiceValue
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Berufsunfähigkeitsversicherung als weitere Option
Statistiken verdeutlichen, dass nicht nur eine Berufshaftpflicht wichtig ist, sondern auch ein Schutz gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit. Der Anbieter schützt immer dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, der gewohnten Tätigkeit nachzugehen. Denn 51,3 Prozent aller Dachdecker erreichen das reguläre Rentenalter nicht. Die Risiken für Gerüstbauer liegen ungleich größer. Die Deckungssumme kann entsprechend des Einkommens vereinbart werden. Auch hier stehen eine Berufsunfähigkeitsversicherung als auch eine private Krankenversicherung (PKV) im Angebot.
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Dämmen und abdichten
Montieren
Warten und Reparieren
Mit Werkstoffen umgehen
Holzkonstruktionen bauen
Schutzkleidung
Tätigkeit im Überblick
Diese Tätigkeit übt ein Dachdecker aus:
- Einbau Dachfenster und Arbeiten am Dachstuhl
- Installieren von Solaranlagen sowie Blitzleiter errichten
- Wärmedämmung und Verlegen von Schindeln, Pappdocken, Schiefer als auch Dachziegeln.
- Abdichten und Isolation von Außenwänden
Entsteht ein Schaden, dann können die finanziellen Folgen immens sein. Die Höhe sollte entsprechend angepasst werden.
Berufshaftpflicht
Der jeweilige Anbieter stellt sehr hohe Deckungssummen zur Verfügung. Mit dem Versicherer können Sie auch eine private Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht kombinieren. Über die Höhe der Deckungssummen entscheiden Sie selbst. Für Zahnärzte gibt es eine Pflicht zum Abschluss.
HwOuaÜG Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
„§ 1
(1) Die wesentliche Tätigkeit Herstellung und Reparatur von Ziegeldächern des Gewerbes Nummer 4 Dachdecker der Anlage A zur Handwerksordnung wird auch dem Gewerbe Nummer 3 Zimmerer der Anlage A zur Handwerksordnung als wesentliche Tätigkeit zugeordnet.
(2) Die wesentliche Tätigkeit Herstellung und Reparatur von Dachstühlen des Gewerbes Nummer 3 Zimmerer der Anlage A zur Handwerksordnung wird auch dem Gewerbe Nummer 4 Dachdecker der Anlage A zur Handwerksordnung als wesentliche Tätigkeit zugeordnet.
(3) Die wesentliche Tätigkeit Lackierung von Karosserien und Fahrzeugen des Gewerbes Nummer 10 Maler und Lackierer der Anlage A zur Handwerksordnung wird auch den Gewerben Nummer 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer und Nummer 20 Kraftfahrzeugtechniker der Anlage A zur Handwerksordnung als wesentliche Tätigkeit zugeordnet. Die wesentliche Tätigkeit Reparatur von Karosserien und Fahrzeugen der Gewerbe Nummer 15 Karosserie und Fahrzeugbauer und Nummer 20 Kraftfahrzeugtechniker der Anlage A zur Handwerksordnung wird auch dem Gewerbe Nummer 10 Maler und Lackierer der Anlage A zur Handwerksordnung als wesentliche Tätigkeit zugeordnet, soweit dies zur Vorbereitung der Lackierung von Fahrzeugen und Karosserien erforderlich ist.
(4) Die wesentliche Tätigkeit Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten des Gewerbes Nummer 11 Gerüstbauer der Anlage A zur Handwerksordnung wird auch den Gewerben Nummer 1 Maurer und Betonbauer, Nummer 3 Zimmerer, Nummer 4 Dachdecker, Nummer 5 Straßenbauer, Nummer 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Nummer 7 Brunnenbauer, Nummer 8 Steinmetzen und Steinbildhauer, Nummer 9 Stukkateure, Nummer 10 Maler und Lackierer, Nummer 12 Schornsteinfeger, Nummer 13 Metallbauer, Nummer 18 Kälteanlagenbauer, Nummer 23 Klempner, Nummer 24 Installateur und Heizungsbauer, Nummer 25 Elektrotechniker, Nummer 27 Tischler und Nummer 39 Glaser der Anlage A zur Handwerksordnung als wesentliche Tätigkeit zugeordnet. Die wesentliche Tätigkeit Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten des Gewerbes Nummer 11 Gerüstbauer der Anlage A zur Handwerksordnung dürfen auch die Gewerbe Nummer 1 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Nummer 2 Betonstein- und Terrazzohersteller, Nummer 3 Estrichleger, Nummer 33 Gebäudereiniger sowie Nummer 53 Schilder- und Lichtreklamehersteller der Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung ausüben, mit der Maßgabe, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung insoweit nicht anzuwenden ist.“
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
Fritz-Reuter-Str. 1
50968 Köln
Postfach 51 10 67
50946 Köln
Telefon: +49 (0)221 3980 38–0
Fax: +49 (0)221 398038–99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de
http://dachdecker.org/