In der Veranstaltungstechnik sind Fehler schnell geschehen, das Aufgabenfeld ist umfangreich. Die Belastung hoch. Gerade zu später Stunde kann schnell etwas an den Geräten übersehen werden. Die Gefahr, dass die Technik beschädigt wird, liegt ebenfalls hoch. Aus diesem Grund ist eine geeignete Berufshaftpflicht wichtig, um selbst keinen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden. Berufshaftpflicht Veranstaltungstechniker.
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Wo die betriebliche Haftpflichtversicherung greifen sollte
Die betriebliche Haftpflichtversicherung im Rahmen der Veranstaltungstechnik sollte überall da greifen, wo auch das Einsatzgebiet der Veranstaltungstechniker / des Veranstaltungstechnikers ist. Das können unter anderem folgende Orte sein:
- Stadien
- Opern- und Schauspielhäusern
- Konzert- und Theaterveranstaltern
- Varieté- und Musicalproduktionen
- Film, Funk und Fernsehen
- Konzert- oder Messehallen
Wer sogar im Ausland tätig ist, der sollte zusätzlich auf eine weltweite Deckung achten. Neben der Berufshaftpflicht können auch weitere Absicherungen wie eine Rechtsschutzversicherung mit internationalem Recht abgeschlossen werden.
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Welche Arbeitsabläufe mitversichert werden sollten
Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker sollten auf eine umfassende Abdeckung achten, die alle Facetten des beruflichen Lebens absichert. Oben ist bereits geschildert, welche Arbeitsorte dem Versicherungsschutz unterstehen. Mitversichert werden sollten die fachspezifischen organisatorischen Arbeitsabläufe, das Realisieren der jeweiligen Veranstaltungen, das Montieren und Bauen der veranstaltungstechnischen Einrichtungen, die Bedienung von Beschallungsanlagen, das Konzipieren von Spezialeffekten und auch die Regulierung von Projektions- und Beleuchtungsanlagen einschließlich der Energieversorgungs-Anlagen. Welche Gefahren / Tätigkeit der berufliche Haftpflichtschutz noch umfassen sollte, erfahren Sie im nächsten Teilabschnitt.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung – VTMBAProVTFPrV)
„§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42c der Handwerksordnung erfüllt und Folgendes nachweist:
1.
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
2.
eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
3.
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Nach der Zulassung zur Prüfung können die Prüfungsteile „Veranstaltungsprozesse“ und „Betriebliches Management“ abgelegt werden.
(2) Den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie
1.
den Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ abgelegt hat und
2.
über die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben hat.
(3) Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von fünf Jahren gerechnet ab dem ersten Tag der Prüfung des ersten Prüfungsbestandteils abgelegt werden. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 1 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.
(4) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Meisters für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ oder einer „Geprüften Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ nach § 1 Absatz 3 und 4 aufweisen. Im Fall der Zulassung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 soll zusätzlich nachgewiesen werden, dass die zu prüfende Person Tätigkeiten ausgeübt hat, die für die berufliche Handlungsfähigkeit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik notwendig ist.
(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der in Absatz 1 Satz 1 beschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.“
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Welche Aufgabenfelder eines Veranstaltungstechnikers abgedeckt werden sollten
Neben den bereits mitversicherten Risiken sollten Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker auf folgende mitversicherte Tätigkeiten achten:
- Umgang mit Spezialfahrzeuge wie Medieneinrichtungen, Bühnenmaschinerien und Flurförderzeuge
- Beachtung von sicherheitsrelevanten Regeln, Vorschriften und spezifischen Verordnungen
- Planung von Arbeitsabläufen, Kalkulation von Veranstaltungen und Beurteilung der Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
- Bedienung von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen
- Prüfung von technischen Geräten und Anlagen
- Transport von Einsatzgeräten für die Veranstaltung
- Veranstaltungsaufbauten, Prüfung der Energieversorgung und Check der Beleuchtungs- Projektionseinrichtungen
- Aufbauen von Beschallungseinrichtungen, Bühnenaufbau und Übertragung von Ton, Bild und Effekten
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Die besten Unfallversicherungen laut ServiceValue (7/2017)
Die Ratingagentur ServiceValue hat die besten Versicherungen untersucht, die im Falle eines Unfalls haften. Das Ranking ergibt folgendes Ergebnis:
- sehr gut AachenMünchener
sehr gut Allianz
sehr gut DEVK
sehr gut Gothaer
sehr gut InterRisk
sehr gut LVM
sehr gut Zurich
gut Unfallversicherung
gut ERGO Direkt
gut Provinzial Nord Brandkasse
gut Provinzial Rheinland
gut R+V
gut Stuttgarter
gut SV SparkassenVersicherung
gut VHV
ARAG
AXA
Barmenia
Basler
Concordia
DBV
Debeka
ERGO
Generali
HanseMerkur
HDI
Nürnberger
Signal Iduna
Versicherungskammer Bayern
VGH Versicherung
Westfälische Provinzial
Württembergische
Eine Unfallversicherung ist neben der Berufshaftpflichtversicherung ein wichtiger Versicherungsschutz. Gedeckt werden keine Schäden, die Sie anderen zufügen, die Unfallversicherung schützt Sie.
gesetze-der-veranstaltungstechnik.weebly.com/schutzvorhang.html informiert
„1)
Die Bühnenöffnung von Großbühnen muss gegen den Versammlungsraum durch einen Vorhang aus nicht- brennbarem Material dicht geschlossen werden können (Schutzvorhang).
Der Schutzvorhang muss durch sein Eigengewicht schließen können.
Die Schließzeit darf 30 Sekunden nicht überschreiten.
Der Schutzvorhang muss einem Druck von 450 Pa nach beiden Richtungen standhalten.
Eine höchstens 1 m breite, zur Hauptbühne sich öffnende, selbsttätig schließende Tür im Schutzvorhang ist zulässig.
(2)
Der Schutzvorhang muss so angeordnet sein, dass er im geschlossenen Zustand an allen Seiten an feuerbe- ständige Bauteile anschließt.
Der Bühnenboden darf unter dem Schutzvorhang durchgeführt werden.
Das unte- re Profil dieses Schutzvorhangs muss ausreichend steif sein oder mit Stahldornen in entsprechende stahlbewehr- te Aussparungen im Bühnenboden eingreifen.
(3)
Die Vorrichtung zum Schließen des Schutzvorhanges muss mindestens an zwei Stellen von Hand ausgelöst werden können.
Beim Schließen muss auf der Bühne ein Warnsignal zu hören sein. „
Aufgaben eines Veranstaltungstechnikers laut vplt.org Berufshaftpflicht Veranstaltungstechniker
FUNKTION
Produktionshelfer
(Stagehand, Helping Hand,
Loading Hand, Konfektionierer)
Lagerhelfer
Kommissionierer
Technischer Gehilfe
Organisatorischer Gehilfe
AUFGABE
Materialverladung sowie Auf- und Abbau der Veranstaltungstechnik am
Veranstaltungs- und Produktionsort. Konfektionierung von technischen
Einrichtungen
Verladung, Sortierung und Pflege des Materials im Lager für den Einsatz
bei Veranstaltungen und Produktionen
Kommissionierung und Vorbereitung des Materials im Lager für
den Einsatz bei Veranstaltungen und Produktionen
Technische Unterstützung von Fachpersonal und Experten bei
Einzelaufgaben mit Kontrolle der Einzelergebnisse
Organisatorische Unterstützung von Fachpersonal und Experten bei Einzelaufgaben
mit Kontrolle der Einzelergebnisse
TYPISCHE TÄTIGKEITEN
Fahrzeuge ent- und beladen
Material auf Montagestellen bewegen
Unterschiedliche Arbeiten nach Aufforderung unter Aufsicht durchführen (z.B. Verkabelung, Montage und Demontage von technischen
Einrichtungen)
Technische Einrichtungen (z.B. Anschlagmittel oder Kabelbäume) in großen Stückzahlen und vorgegebenen Parametern aus Einzelteilen
konfektionieren sowie nach dem Einsatz zerlegen
Fahrzeuge ent- und beladen
Lagergut ein- und auslagern
Material reinigen und pflegen
Material nach Vorgaben bereitstellen (z.B. Ladelisten)
Geräte in Racks zusammenstellen
Geräte und vorkonfigurierte Anlagen (z.B. Lausprecher) auf Funktionsfähigkeit testen
Schäden und Fehler feststellen und Material zur Instandsetzung weiterleiten
(Situativ) festgelegten Einzelaufgaben im technischen Bereich erledigen (z.B. beim Anschließen von technischen Einrichtungen)
(Situativ) festgelegten Einzelaufgaben im organisatorisch-administrativen Bereich erledigen (z.B. bei der Koordination)
Abgrenzung Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht Berufshaftpflicht Veranstaltungstechniker
Es wird differenziert zwischen der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflicht. Beide Haftpflicht Varianten kommen im Zusammenhang mit beruflichen Schäden auf. Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht versichert eine Betriebshaftpflicht das gesamte Veranstaltungstechnikunternehmen mit ab und nicht nur eine Technikerin / einen Techniker.
ascore untersucht Unfall Haftpflicht (4/2017)
Das sind die besten Tarife im Rahmen der Unfall Haftpflichtversicherung laut Rating:
Unternehmen
|
Tarif
|
Produkt
Scoring |
---|---|---|
Die Bayerische (Sach)
|
Unfall Individual
|
4 Sterne
|
Ostangler Brandgilde VVaG
|
Unfall Existenz Versicherung (UEV )
|
4 Sterne
|
prokundo GmbH (VWB)
|
Gleichgewicht inkl. GehaltPlus
|
5 Sterne
|
Wichtige Veranstaltungstechniksverbände
Wer in der Veranstaltungstechnik beruflich tätig ist, der kann auch von einem Verband der Branche Unterstützung erfahren:
- VPLT – Der Verband für Medien und Veranstaltungstechnik e.V.
Bundesverband Beleuchtung & Bühne e.V.
Bühnenverein Bundesverband Deutscher Theater
Österreichische Theatertechnische Gesellschaft
Deutsche Theatertechnische Gesellschaft
Vereniging voor Podiumtechnologie
Schweizer Verband technischer Bühnenberufe
United States Institute for Theatre Technology, Inc.
Verband Deutscher Tonmeister e.V
Interessensgemeinschaft Veranstaltungswirtschaft
Internationale Organisation der Szenografen, Theatertechniker und Theaterarchitekten
Wir stehen nicht in Verbindung mit den einzelnen Verbänden, sondern informieren lediglich über die Möglichkeiten. Welche Vorteile eine Bauherrenhaftpflicht zu bieten hat, hier.