Bei der Pferdehaltung wird zwischen Einzel- und Gruppenhaltung unterschieden. Die zwei Haltungsformen sind als unterschiedliche Haltungsverfahren konzipierbar. Bei der Gruppenhaltung wird weiterhin zwischen der Lauf- und Offenstallhaltung unterschieden. Unabhängig von der Haltungsform muss für den Offenstall auch eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden, zumal die private Haftpflichtversicherung nicht die entstehenden Risiken abgedeckt sind. Daher sind für Pferdehalter auch beim Offenstall zusätzliche Versicherungen nötig.
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Welche Risiken eine Betriebshaftpflicht für Offenstall, Pferdestall und private Reitanlage abdeckt
Wenn Sie am eigenen Haus oder auf den eigenen Weiden Stallungen oder einen Offenstall errichten, dann sind die hierdurch entstehenden Risiken nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ein Beispiel der Risiken für private Reitanlagen sind zum Beispiel Umweltschäden durch eine unsachgemäße Lagerung von Mist und Gülle sowie Brenn- und Kraftstoffe. Zu den Risiken zählen auch Verletzungsgefahren durch bauliche Mängel, eine fehlerhafte Absicherung des Geländes und das nicht beachten der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht, nicht entfernte Pferdeäpfel oder Zaunschäden). Genau diese relativ einfachen Risiken sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Als wesentlicher Punkt ist zudem auch die Abwehr unberechtigter Forderungen enthalten. Mit der Betriebshaftpflicht werden zudem auch zusätzliche Risiken deutlich preiswerter.
Wann der Abschluss einer Betriebshaftpflicht für einen Offenstall nötig ist
Der Abschluss einer Betriebshaftpflicht wird meistens benötigt, wenn Sie Ihre eigenen Pferde in Eigenregie und / oder am eigenen Haus oder im Offenstall halten. Sollten Sie jedoch auch fremde Pferde in Obhut nehmen, dann wird eine Betriebshaftpflicht immer benötigt. Denn sollt den eingestellten Pferden etwas passieren, dann müssen Sie dafür gerade stehen. Abhilfe schafft hier eine zwingend notwendige Betriebshaftpflicht.
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Wie der Beitrag zur Betriebshaftpflicht für den Offenstall berechnet wird
Die Betriebshaftpflicht müssen Sie sich wie eine Art Baukasten vorstellen. Den Rahmen gibt die vorliegende Betriebsart vor. Für die Versicherung spielt es dabei keine Rolle, ob es sich um einen Pferdepensionsbetrieb oder um einen Reitbetrieb handelt. Die Bezeichnung spielt für die Versicherung keine wesentliche Rolle. Der Grundbeitrag orientiert sich im Regelfall an den vorhandenen Flächen wie Weiden, Äckern etc. Hierbei ist es egal, ob sich diese in Ihrem Eigentum befinden, gepachtet oder einfach so zur Verfügung gestellt wurden. Jeder einzelne Punkt beziehungsweise jedes weitere Risiko wie gehütete oder eigene Pferde usw. werden hinzugebucht und können jederzeit wieder ausgebucht werden.
Beitragshöhe für die Betriebshaftpflicht
In der Regel beträgt der Grundbeitrag pro Jahr rund 200 bis 300 Euro. Schäden an den Pensionspferden pro Pferd etwa 50 Euro. Die Versicherung für die eigenen Pferde gibt es meistens sehr günstig. Hier sind die Beiträge von deutlich unter 100 Euro pro Pferd möglich.