Die Hundehaftpflichtversicherung ist zwar keine flächendeckende Pflichtversicherung in Deutschland, doch sollte jeder Hundebesitzer darüber nachdenken, ob er nicht eine Police abschließt, um sich und seinen Hund zu schützen. Denn die Hundehaftpflicht zahlt, wenn es zu einem Sach- oder Personenschaden kommt. Erleidet eine Person einen Schaden, oder zerstört der Hund eine Sache, hat der Geschädigte das Recht, den Hundehalter dafür zur Verantwortung zu ziehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch über Mietsachschäden.
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Hundehaftpflicht zahlt was bei einem Schaden
Neben den bereits genannten Vorkommnissen erläutern wir in diesem Artikel genauer, worum es sich bei einer Hundehaftpflicht handelt, welche Deckungssumme sie beinhalten sollte und vor allem, welche Art von Schäden sie noch übernimmt. Abgesehen davon: Die Haftpflicht gibt es nicht nur für Hundebesitzer. Auch Pferdebesitzer profitieren von solch einer Police, wenn es zum Ernstfall kommt. Denn weder beim Hund noch beim Pferd wird der Besitzer jemals einhundertprozentig sicher sein, was gerade in seinem Tier vor sich geht.
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Hundehaftpflicht zahlt was
Was die Hundehaftpflichtversicherung zahlt, die Leistungen wie Mietsachschäden, Personen Schäden, Tarife und Versicherungsschutz, was wirklich wichtig ist für Hundehalter in der Hundehaftpflicht, Kosten für die Hunde. Es gibt unterschiedliche Tarife und Versicherungen. Ebenso unterschiedlich können auch die Leistungen sein, was der Versicherer bei einem Schaden zahlt. Aus diesem Grund durchforsten wir auch die Leistungen der Anbieter und Policen. Finden Sie mit Hilfe des Rechners heraus, was der Versicherer zahlt uns was nicht gezahlt wird,
Den eigenen Schaden verantworten
In Deutschland ist man dazu verpflichtet, für sein Tier Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört ebenfalls, für den Schaden zu haften, den das Tier herbeigeführt hat. Wird ein Mensch gebissen, kann es sowohl die Schuld des Besitzers sein, aber auch die Schuld des Geschädigten. Bezüglich der Rechtslage interessiert die Sachlage jedoch nicht. Der Besitzer muss grundsätzlich haften. Es ist immer der eigens verursachte Schaden, ganz gleich, ob dieser grob fahrlässig, oder versehentlich herbeigeführt wurde, oder sogar durch den Geschädigten selbst.
Alles zur Hundehaftpflicht können Sie hier nachlesen.
Was zahlt die Versicherung
Innerhalb der Versicherung gibt es eine sogenannte Deckungssumme. Das bedeutet, wenn es zu einem Schaden kommt, ganz gleich, welcher Gattung dieser entspringt, übernimmt die Versicherung die Kosten in Höhe der Deckungssumme. Vielfach wird geraten, keine Versicherung abzuschließen, deren Deckungssumme unter 3 Millionen Euro liegt. In der Regel bieten die Versicherungen aber bereits mehr. Deckungssummen in Höhe von 5, 10 oder gar 15 Millionen sind bei vielen Versicherungen Standard. Inzwischen ringen sich sogar jene zu 20 Millionen Euro durch.
Hündin kann ungewollt gedeckt werden
Weibliche Hunde, auch Hündin genannt, können mehr Probleme schaffen, als es einem Halter bewusst ist. Durch eine ungewollte Deckung, kommen ungeahnte Kosten auf den Halter und auf den Verursacher zu. Denn der Besitzer ist nun im Recht, alle notwendigen Arztuntersuchgen weiter zugeben. Auch die Lebenshaltungskosten müssen voll getragen werden. Ohne eine Haftpflichtversicherung für Hunde kann das schnell in die Tausende gehen. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung ist der Halter des Hundes vor solchen Forderungen ausreichend geschützt.
Schmerzensgeld – Was den hohen Schaden verursacht
Wird ein Mensch gebissen, kann dieser Schmerzensgeld verlangen. Oft handelt es sich um eine fünfstellige Summe, die dem Geschädigten zugesprochen wird. Der Hundebesitzer müsste, wenn er keine Versicherung besitzt, diese von seinem Privatvermögen bezahlen. Die Versicherung übernimmt solche Fälle jedoch. Gleiches gilt, wenn ein Verkehrsunfall durch den Hund verursacht wird. Wenn sechs Autos ineinander fahren und dabei drei Menschen schwer verletzt werden, erhalten diese von der Versicherung Genesungsgeld. Für die Autos wird der Sachschaden beglichen.
Unsere Partner vergleichenVermögensschäden sind ebenfalls abgedeckt
Wird ein Mensch gebissen und kann infolgedessen seine berufliche Tätigkeit für eine bestimmte Zeit nicht mehr ausüben, übernimmt dies die Versicherung, damit ihm keinerlei finanzielle Nachteile entstehen. Diese Vermögensschäden werden jedoch nur übernommen, wenn klar ersichtlich ist, dass ein solcher Schaden vorliegt. Menschen, die beispielsweise in einer sitzenden Tätigkeit arbeiten, aber ins Bein gebissen wurden, müssen belegen, dass ihnen das gewöhnliche Arbeiten nicht möglich ist, auch wenn sie eigentlich ihr Bein nicht belasten.
Was zahlt die Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehaftpflicht zahlt was an Schäden verursacht wird. Dazu gehören sowohl Sach- und Personenschäden als auch daraus resultierende Vermögensschäden. Dieser Vorteil ermöglicht dem Hundebesitzer mehr Ruhe, denn die Hundehaftpflichtversicherung schützt ihn und seinen Hund. Möchte ein Geschädigter den Hundebesitzer wegen des Schadens anzeigen, hat er jedes Recht dazu. Die Versicherung übernimmt jedoch sämtliche Rechtskosten, auch wenn eine gerichtliche Vertretung notwendig ist.
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