Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz – wenn auf der Arbeit etwas kaputt gemacht wurde

Kommt es zu einem Schaden während der Ausübung eines Jobs, ist es immer eine große Frage, welche Versicherung hierfür aufkommt, oder ob sogar der Arbeitgeber diesen begleichen muss. Eine Privathaftpflicht kommt für solche beruflichen Schäden meist nicht auf. Wichtig bei der Haftpflicht ist, dass auf die Arbeitnehmerhaftung geachtet wird. So sind sind selbst Sachschäden auf Arbeit mitversichert. Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz

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Die Private Absicherung kommt nicht auf

Gefahrstelle - Gefahrzeichen

Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz

Selbst wenn es zu einem Schaden kommt, den der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verursacht hat, kommt dessen private Haftpflichtversicherung nicht dafür auf. Früher gab es immer wieder solche Fälle, bei denen Zweifel herrschte. Doch effektiv übernimmt die Versicherung den Schaden nicht, sondern kommt ausschließlich für jene auf, die innerhalb der Freizeit des Arbeitnehmers entstehen. Selbst wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung aufgrund des Streitwertes kommt, übernimmt die Versicherung in diesem Fall nicht.

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Die richtige Versicherung für den Arbeitsplatz

Wer sich am Arbeitsplatz ausreichend absichern möchte, hat zwei Möglichkeiten. Kommt es zu einem Schaden, der vom Arbeitnehmer verursacht wurde und er zieht einen Dritten in Mitleidenschaft, der jedoch nicht zum Unternehmen gehört, greift die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers. Eine andere Art der Versicherung, die sich jedoch nur für Einzelunternehmer, also Selbständige und Freiberufler, eignet, ist die Berufshaftpflichtversicherung. Diese ist in vielen Fällen sogar Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit, beispielsweise bei einem Arzt oder Rechtsanwalt. Worauf bei einer Hundehaftpflicht zu achten ist hier.

Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz – was bei Arbeitsplätzen versichert ist

Die grobe Fahrlässigkeit sollte in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sein, Tipps rund um die Services der Versicherungen für den Betrieb auch auf für die Arbeitsplätze, was passiert, wenn Sie etwas auf der Arbeit kaputt gemacht haben und Kontakt bei einem Personen Schaden. Service Versicherer, Rankings als auch Erfahrungen.

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Diebstahl am Arbeitsplatz ist in der heutigen Zeit leider nach wie vor aktuell. Wird am Arbeitsplatz etwas von einem Kollegen gestohlen, kommt in der Regel der Arbeitgeber dafür auf. Anders liegt die Situation jedoch, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter darauf hingewiesen hat, seine Wertsachen einzuschließen, oder gar hierfür Schließfächer zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer alleine für die Sicherheit seiner Sachen verantwortlich, die Versicherung kommt in diesem Fall nicht dafür auf. Wer für Diebstahl und Schaden am Arbeitsplatz aufkommt

Top Arbeitsplätze für Lehrlinge laut „kununu“ Ranking (2017)

  • ti&m AG EDV / IT
  • Erste Bank Banken
  • TenneT Deutschland Energiewirtschaft
  • Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G.
  • Basellandschaftliche Kantonalbank
  • Vivawest GmbH Immobilien / Facility Management
  • Vorwerk Gruppe Handel / Konsum
  • Graubündner Kantonalbank
  • HanseMerkur Versicherungsgruppe
  • R+V Versicherung
  • VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
  • Dräger DE Medizintechnik
  • Helvetia Versicherungen
  • HARIBO Deutschland

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Die unbeliebtesten Arbeitgeber im Ranking (2017) Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz

Im gleichen Test stehen auch die unbeliebtesten Arbeitgeber zur Wahl:

  • Debeka Versicherung
  • METRO Cash & Carry Handel / Konsum
  • ZAG Personal & Perspektiven Personalwesen / Personalbeschaffung
  • Deichmann SE Handel / Konsum
  • Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG

Geschieht ein Schaden an Dritten

Kommt es beispielsweise bei Bauarbeiten an einem Haus zu einem Unfall, indem beispielsweise ein Passant durch einen herabfallenden Stein getroffen wird, muss die Betriebshaftpflichtversicherung diesen bezahlen. Sie kommt für sämtliche Genesungskosten des Geschädigten auf, so lange, bis dieser wieder gesundet ist. Ähnliches geschieht mit Mitarbeitern, sofern diese trotz Einhaltung der Sicherheitsregeln zu einem Schaden gekommen sind. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Versicherungsschutz für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz

Bei grober Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz kann es der Angestellte oder der Firmeninhaber privat in Haftung genommen werden. Für viele Ladenbesitzer ist dieses finanzielle Risiko zu hoch. Das ist auch der Grund, warum sie sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht absichern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dann grundsätzlich vor den Folgen eines Schadens geschützt. Im privaten Bereich ist es sehr nützlich, eine private Haftpflichtversicherung zu besitzen. Laut der Stiftung Warentest ist das einer der wichtigsten Absicherungen, da besonders bei Personenschäden sehr hohe Forderungen entstehen können.

Schäden an Maschinen oder ähnliches

In manchen Unternehmen kommt es hin und wieder zu Schäden an Maschinen oder Elementen, die zur Verrichtung der Arbeit essentiell sind. Fällt beispielsweise eine von diesen aus, weil ein Mitarbeiter sie falsch bedient hat, kommt die Versicherung auf. Allerdings ist hierfür die Betriebshaftpflicht nicht unbedingt notwendig. Eine Elektronikversicherung ist hierbei spezifischer, weil sie auch die jeweiligen Klauseln enthält, was die Überbrückung der produktionslosen Zeit angeht. Des Weiteren hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Unterbrechungsversicherung abzuschließen. Auch die AachenMünchener bietet einen Schutz an.

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Abgesichert für das Arbeiten im Ausland – Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz

Befindet sich der Arbeitsplatz im Ausland, liegt die Situation wieder anders. Hierbei sichert entweder das Unternehmen seinen Arbeitnehmer ab, um im Schadensfall bestens ausgerüstet zu sein, oder der Versicherte beschafft sich eine eigene Versicherung, die jedoch nur dazu dient, sich selbst abzusichern. Für diese Fälle gibt es die Unfallversicherung und eine private Haftpflichtversicherung, die auch Gültigkeit im Ausland hat. Für diejenigen, die im Ausland arbeiten, ist die Ausstattung mit einem guten Paket an Versicherungen unabdingbar.

Unterschied – Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Unternehmen geeignet, die mehrere Arbeitnehmer beschäftigen. Sie kommt für sämtliche Schäden auf, sei es in einer Reinigungsfirma, oder einem Bürobetrieb. Sach- oder Personenschäden sind abgesichert. Die Berufshaftpflichtversicherung ist ausschließlich für Selbständige oder Freiberufler geeignet. Menschen, die für sich selbst aufkommen müssen. Ferner ist in einer Berufshaftpflichtversicherung die Absicherung von Vermögensschäden etwas anders geregelt. Arbeitgeber versichern den Arbeitnehmer in der Regel über die Betriebshaftpflicht mit ab. Einige Jobs benötigen allerdings eine eigene Absicherung. Besonders wichtig ist eine zusätzliche Absicherung unter anderem auch bei Jobs im Bewachungsgewerbe. Zum Test der Betriebshaftpflicht gelangen Sie hier.

Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz- Abgesichert im Beruf für alle Mitarbeiter

Ganz gleich, welche Jobs man ausübt: Es ist wichtig, sich ausgiebig abzusichern. Dies erreicht man am besten mit der passenden Haftpflichtversicherung Arbeitsplatz. Entsteht ein Schaden, kommt diese dafür auf. Handelt es sich um einen größeren Betrieb, ist eine Betriebshaftpflicht empfehlenswert, bei welcher der Arbeitgeber für die Schäden aufkommt. Die Berufshaftpflichtversicherung ist hauptsächlich für Selbständige und Freiberufler wichtig, die für sich selbst aufkommen müssen, falls es zu einem Schaden kommt.

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