Die Privathaftpflicht zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ohne eine Haftpflichtversicherung können Sie für den entstandenen Schaden in unbegrenzter Höhe haften. Mit einer Privathaftpflicht sind Sie vor Schadenersatzansprüchen nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt. Außerdem prüft die Versicherung Schadenersatzansprüche vorher und wehrt sie ab, wenn sie nicht gerechtfertigt sein sollten. In einem gewissen Maße ist es demnach auch teilweise eine Rechtsschutzversicherung, wenn es um die Forderungen Dritter geht. Bei der Privathaftpflicht ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Stellt sich allerdings nur die Frage, was beim Abschluss einer Privathaftpflicht wichtig ist.
Mit Hilfe des Tarifrechners können Sie in wenigen Augenblicken die Beiträge einer privaten Haftpflichtversicherung ermitteln. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger im Vergleich. Die Tarife der HUK sind nicht vertreten.
Warum die Deckungssumme bei der Privathaftpflicht wichtig ist
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlt der Versicherer nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Wenn der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme ausfällt, muss der Versicherte den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Daher ist es wichtig, sich in ausreichender Höhe zu versichern. Als Mindestdeckungssumme sollten Sie pauschal 10 Millionen Euro vereinbaren. Diese Summe sollten von der Versicherung in allen genannten Bereichen abgedeckt sein. Bei Unfällen mit mehreren Beteiligten können sogar Schäden von bis zu 50 Millionen Euro vorkommen. Für wenige Euro Mehraufwand können Sie auch eine solche Deckungssumme vereinbaren.
Wichtig: was durch die Privathaftpflicht nicht versichert ist
Sollten Sie anderen Menschen auf Ihren Wunsch hin helfen und durch einfache Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, dann sind Sie in der Regel nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Art der Gefälligkeiten sollten Sie mit dem anderen vorher absprechen. Durch die Privathaftpflicht sind auch nicht Kinder versichert, die ihren 7. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Diese sind deliktunfähig und können nicht verantwortlich gemacht werden. Im fließenden Verkehr sind Kinder erst ab 10 Jahren verantwortlich. Der Geschädigte erhält aber keinen Schadenersatz, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind auch nicht versichert.
Was beim Berechnen des Beitrags für die Privathaftpflicht wichtig ist
Die finanzielle Belastung bei einer Privathaftpflicht ist äußerst gering angesichts der möglichen Forderungen in Millionenhöhe. Für Single-Tarife zahlen Sie ab circa 25 Euro im Jahr. Für Familien-Tarife müssen Sie hingegen ab rund 30 Euro rechnen. Beim Berechnen des Beitrags ist unter anderem Ihre Lebenssituation sehr wichtig. Wenn Sie Single sind, sind nur Sie versichert. Bei Paaren sind Partner in häuslicher Gemeinschaft mitversichert. Bei einem Paar mit Kind oder bei Alleinerziehenden sind auch die Kinder mitversichert. Außerdem ist es bei der Beitragsberechnung wichtig, ob Sie früher einmal eine eigene Privathaftpflicht hatten oder mit den Eltern oder dem Partner mitversichert waren. Absicherungen für Makler.