Haftpflicht Wasserschaden

Schon kleine Wassermengen können einen großen Schaden sowohl in Ihrer als auch in der Wohnung Ihrer Nachbarn verursachen. Denn sehr oft betrifft der Wasserschaden nicht nur Ihre eigene Wohnung, sondern auch die der Nachbarn. In diesem Fall ist es sinnvoll eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung zu haben. Eine Haftpflicht kommt für den Wasserschaden auf, den Sie als Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursacht haben.

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Wann die Haftpflicht für den Wasserschaden aufkommt

In der Regel leistet die Haftpflichtversicherung bei Schäden, die Dritten zugefügt wurden beziehungsweise bei Schäden, die durch fremdes Leitungswasser verursacht wurden. So kommt die Haftpflicht für Wasserschäden auf, wenn das Wasser in die Wohnung des Nachbarn dringt und dort das Mobiliar oder andere Dinge beschädigt. Sollte das Wasser von Ihrem Nachbarn in Ihre Wohnung dringen und ein Zimmer durchnässen oder beschädigen, dann greift die Haftpflicht des Nachbarn ein.

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Ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist

Die Haftpflicht leistet im Prinzip auch dann, wenn der Wasserschaden durch Ihre Fahrlässigkeit entstanden ist. Im Schadensfall ersetzt sie den Zeitwert der Schäden, wobei dieser durch einen Gutachter festgestellt wurde. Eingeschlossen sind die nötigen Sanierungsarbeiten des Wasserschadens aber auch das Ersetzen der Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die zerstört wurden oder unbrauchbar sind. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen tritt die Haftpflicht in jedem Fall ein, insofern es sich nicht um Vorsatz handelt.

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MÜNCHENER VEREIN Allgemeine Versicherungs-AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Neodigital Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
neue leben Unfallversicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Neuendorfer Brand-Bau-Gilde Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
nexible Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Nordhemmer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
NV-Versicherungen VVaG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
NÜRNBERGER BEAMTEN ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
OSTANGLER BRANDGILDE, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
OVAG – Ostdeutsche Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
PB Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
ProTect Versicherung AG Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
Provinzial Rheinland Versicherung AG Die Versicherung der Sparkassen Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
PVAG Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de
R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Schaden- und Unfallversicherer unter Bundesaufsicht www.versicherungsombudsmann.de

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Was bei einem Wasserschaden zu tun ist

Bei einem Wasserschaden sollten Sie vor allen Dingen nicht in Panik verfallen, da ein schnelles Handeln notwendig ist. Als Erstes müssen Sie die Wasserzufuhr abstellen, damit der Schaden nicht noch größer wird. Hierfür sollten Sie den betroffenen Absperrhahn oder den Hauptwasserhahn abstellen. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen Sie die Stromzufuhr unterbrechen. Anschließend beseitigen Sie das Wasser und retten die Einrichtung. Nachdem Sie den Schaden dokumentiert haben, informieren Sie die Versicherung und schildern den Schaden.

„§ 536a – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2911
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
101 frühere Fassungen | wird in 1918 Vorschriften zitiert
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse
§ 536 ← → § 536b
§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

§ 536a wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1.
der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder

2.
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.“

Quelle buzer.de/536a_BGB.htm

Die Haftpflicht rechtzeitig über den Wasserschaden unterrichten

Über den eingetretenen Wasserschaden müssen Sie den Versicherer rechtzeitige unterrichten. Wenn Sie das versäumen, könnte er Versicherer die Zahlung kürzen oder sogar verweigern. Im Versicherungsvertrag können Sie nachlesen, was unter „rechtzeitig“ zu verstehen ist. Die Konditionen der Helvetia Versicherungen.

Fazit Haftpflicht Wasserschaden

Die Haftpflicht zahlt im Prinzip für jeden Schaden, der durch den von Ihnen verschuldeten Wasserschaden bei Ihren Nachbarn verursacht wurde. Allerdings gilt das lediglich für Schäden, die bei anderen Menschen entstanden sind. Sollten Schäden durch das Wasser an Ihrem eigenen Mobiliar entstehen, dann kommt nicht die Haftpflicht für den Wasserschaden auf, sondern Ihre eigene Hausratsversicherung. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit beziehungsweise bei Vorsatz die Leistungen kürzen oder gar nicht erbringen muss. Finden Sie hier die optimalen Haftpflichtversicherungen und Testsieger. 

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