Berufshaftpflicht Fahrlehrer – Kosten rund um das Fahrschulauto abdecken

Fahrlehrer werden in der Regel auch über eine Betriebshaftpflicht (Fahrlehrerverband), die von der Fahrschule abgeschlossen werden sollte, abgesichert. Dennoch gibt es immer auch etliche Risiken, die gesondert versichert werden können. Eine Berufshaftpflicht kann auch an die individuellen Risiken des Straßenverkehrs angepasst werden. Denn Fahrunterricht birgt ganz spezielle Risiken, die es abzusichern gilt. Besonders teuer wird es, wenn es zu Personenschäden kommt. Die Haftungen sind durch das Fahrlehrergesetz genau geregelt.

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Spezielle KFZ-Versicherung für Fahrlehrer

Berufshaftpflicht Fahrlehrer

Berufshaftpflicht Fahrlehrer

Fahrlehrer und Fahrschulen benötigen nicht nur eine besondere Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung, sondern immer auch eine besondere KFZ-Versicherung, die auch auch die Fahrten mit den Fahrschüler absichert. Eine Fahrlehrerversicherung sollte bei folgenden Ereignissen einen Schutz bieten:

  • Versicherungsschutz im gesamten Straßenverkehr sowie Hin- und Rückfahrten zur Fahrschule
  • Schutz auch bei einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Gewerbeversicherung schützt auch bei einer Fortbildung

Alles über die gesetzliche Vorgabe an einer Betriebshaftpflichtversicherung, zur KFZ-Haftpflicht und wer mitversichert ist, erfahren Sie auch hier.

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Das Berufsbild

Fahrlehrer und Fahrschulen tragen eine immense Verantwortung für ihre Fahrschüler. Dabei müssen immer auch die persönlichen Fähigkeiten der Schüler betrachtet werden, um das Risiko so gering wie möglich halten zu können. Im Falle einer potentiellen Gefährdung gilt es rechtzeitig einzugreifen. Des Weiteren muss der Lehrer im Straßenverkehr immer Sicherheit ausstrahlen, um den Schülern die Nervosität nehmen zu können. Auch für Feuerwehrleute ist der Versicherungsschutz sehr wichtig. So können Sie auch unter https://berufshaftpflichtversicherungen-online.de/ weitere Informationen in Erfahrung bringen.

Kosten für das Fahrschulauto absichern

Neben der Absicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Fahrlehrer immer auch die Kosten für das Fahrschulauto selbst versichert wissen. So gibt es einen Schutz auch bei einem Unfall. Vergleich der Versicherungen, was versichert sein sollte, Krankenversicherung, Absicherung für Fahrschulen finden, private Abdeckung, Versicherung und Versicherungsschutz finden.

§ 1 Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis laut gesetze-im-internet.de/fahrlg_2018/BJNR216210017.html

„(1) Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis oder der Anwärterbefugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt. Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhalten zunächst eine Anwärterbefugnis nach § 9.
(2) Die Fahrlehrerlaubnis wird in folgendem Umfang erteilt:
1.
Die Fahrlehrerlaubnisklasse BE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B, BE und L.
2.
Die Fahrlehrerlaubnisklasse A berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A.
3.
Die Fahrlehrerlaubnisklasse CE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE und T.
4.
Die Fahrlehrerlaubnisklasse DE berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE.
Die Anwärterbefugnis berechtigt zur Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen BE, B und L.
(3) Jede Fahrlehrerlaubnis und jede Anwärterbefugnis berechtigt zur Durchführung des allgemeinen Teils des theoretischen Unterrichts jeder Fahrerlaubnisklasse.
(4) Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Von der Anwärterbefugnis darf nur unselbstständig im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Im Fall des § 44 Absatz 1 gilt die Gebietskörperschaft, welche die Fahrschule eingerichtet hat, als deren Inhaber. Von der Fahrlehrerlaubnis mit einem Zusatz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 darf nur zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern Gebrauch gemacht werden.“

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Bestandteil der Gewerbeversicherung

Um Fahrlehrer zu werden, müssen die Interessenten einen einen Lehrgang bzw. eine Ausbildung absolvieren. So zum Beispiel in Leipzig und Halle durch die Fahrlehrerschule Reimertshofer. In Google können weitere Standorte eingesehen werden. Fahrschulen sichern sich und ihre Mitarbeiter durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung, Fahrlehrerversicherung oder Betriebshaftpflicht ab. Gesetzlich gibt es keinen Zwang zum Abschluss der Versicherung. Durch den Nachweis von einer Fortbildung können die Kosten der Gewerbeversicherung deutlich gesenkt werden. Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung hat das jedoch keine Gültigkeit. Hausbauer können sich mit einer Grundbesitzerhaftpflicht oder einer Unfallversicherung zusätzlich absichern.

§ 5 Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3
„(1) In dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 hat der Bewerber anzugeben, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse er die Fahrlehrerlaubnis erwerben will.
(2) Dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, sind beizufügen:
1.
ein Identitätsnachweis,
2.
eine amtlich beglaubigte Kopie des Befähigungsnachweises oder des Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs im ausstellenden Staat berechtigt,
3.
eine dem Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes vergleichbare Bescheinigung des Staates, in welchem der Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis oder die Berufserfahrung erworben wurde,
4.
ein amtlicher Nachweis des Staates, in welchem der Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis oder die Berufserfahrung erworben wurde, dass kein Fall vorliegt, in dem die Ausübung des Berufs wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung im Sinne des § 3 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu untersagen wäre,
5.
eine Bescheinigung darüber, dass die Tätigkeit des Fahrlehrers innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens zwei Jahre lang ausgeübt wurde, wenn in dem ausstellenden Staat die Fahrlehrertätigkeit nicht reglementiert ist, und
6.
wenn die Kenntnisse nach § 3 Absatz 2 durch sonstige nachgewiesene einschlägige Qualifikationen erworben wurden, ein amtlicher Nachweis des Staates, in welchem diese Kenntnisse erworben wurden, darüber, dass diese als gültig anerkannt wurden.“

https://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg_2018/BJNR216210017.html

Berufshaftpflicht Fahrlehrer- Absicherung über die Fahrschule

Mit einer Fahrschulversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung werden Betriebsangehörige mitversichert. Die privaten Zusatzversicherungen bieten immer nur einen Basis-Schutz, der die persönlichen Risiken der Fahrlehrer nicht immer abdecken kann. Aus diesem Grund wird eine zusätzliche Berufshaftpflicht in jedem Fall empfohlen.

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