Inhaltsverzeichnis
- 1 Hohe Kosten bei Tätigkeiten im Baugewerbe und Baunebengewerbe Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe
- 2 Bauherren-Haftpflichtversicherung für Privatleute 05/2017 – Angebote, die alle wichtigen Leistungen enthalten laut test.de
- 3 Bauleistungen laut Service Value (1, 2021)
- 4 Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Für Unternehmen und Freiberufler, die im Bereich Baugewerbe oder auch im Baunebengewerbe tätig sind, ist eine Betriebshaftpflicht fast die Grundvoraussetzung. Denn ohne Versicherungsschutz kann der finanzielle Ruin die Folge sein, da die Forderungen der Kunden bei vielen Millionen Euro liegen kann. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung bietet eine Absicherung von mindestens drei Millionen Euro für die Versicherten an. Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe
Profitieren Sie von den günstigen Online-Konditionen und erhalten eine bedarfsgerechte Absicherung, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger im Vergleich.
Hohe Kosten bei Tätigkeiten im Baugewerbe und Baunebengewerbe Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe

Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe
Wer im Baugewerbe bzw. Baunebengewerbe beruflich tätig ist, der weiß um die hohe Verantwortung und die im Raum stehenden Kosten. Für Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt eine Mindestdeckung im schaden von 250.000 Euro. Die Praxis zeigt jedoch, dass ein Versicherungsschutz von mindestens 3 Millionen Euro abgeschlossen werden sollte. Betriebliche Haftpflichtversicherungen benötigen indes eine noch höhere Absicherung, um die Kosten zu decken. Wie die Betriebshaftpflicht abgesetzt werden kann, können Sie hier nachlesen.
Die besten Tarife zur Einkommensabsicherung laut ascore (6/2017)
Unternehmen
|
Tarif
|
Produkt
Scoring |
---|---|---|
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG | Existenz-Schutz | 6 Sterne |
Adcuri GmbH
|
Opti5Rente Premium-Schutz
|
5,5 Sterne
|
AXA Versicherung AG
|
Existenzschutzversicherung
|
5,5 Sterne
|
AXA Versicherung AG
|
Existenzschutzversicherung-Start
|
5,5 Sterne
|
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
|
Opti5Rente Premium-Schutz
|
5,5 Sterne
|
DBV Deutsche Beamtenversicherung | Existenzschutzversicherung | 5,5 Sterne |
DBV Deutsche Beamtenversicherung | Existenzschutzversicherung-Start | 5,5 Sterne |
Interlloyd Versicherungs-AG | Existens-Schutz | 5,5 Sterne |
Adcuri GmbH | Opti5 Rente |
5 Sterne
|
Adcuri GmbH | Opti5Rente Top-Schutz |
5 Sterne
|
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
|
Opti5 Rente
|
5 Sterne
|
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
|
Opti5 Rente Top-Schutz
|
5 Sterne
|
Janitos Versicherung AG
|
Multi-Rente Best Selection 2016
|
5 Sterne
|
Konzept & Marketing (VHV)
|
allsafe lavida – DIE Lebensstandardversicherung
|
5 Sterne
|
Swiss Life Partner GmbH (Barmenia)
|
SLP-Existenzschutz
|
5 Sterne
|
Swiss Life Partner GmbH (Barmenia)
|
SLP-Existenzschutz Plus
|
5 Sterne
|
BGV-Versicherung AG
|
Golden IV
|
4,5 Sterne
|
Die Bayerische (Sach)
|
Multi PROTECT
|
4,5 Sterne
|
Janitos Versicherung AG
|
Multi-Rente Balance 2016
|
4,5 Sterne
|
„§ 20
Verfahren
(1) Nach Meldung des Ausbildungsverhältnisses (§ 11 VTV) stellt die ULAK die vereinbarte monatliche Ausbildungsvergütung anhand der Angaben des Ausbildungsbetriebes fest.
(2) Die Erstattung der Ausbildungsvergütung setzt die Mitteilung der Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütung nach § 11 Abs. 2 Ziff. 1 VTV an die ULAK auf dem von dieser zur Verfügung gestellten Formular voraus.
(3) Die Erstattung der Ausbildungsvergütung für das dritte betriebliche Ausbildungsjahr (§ 19 Abs. 2 Buchst. a) setzt voraus, dass der ULAK alle Angaben nach § 11 Abs. 2 VTV auf dem von dieser zur Verfügung gestellten Formular mitgeteilt worden sind.
(4) Die ULAK ist berechtigt, Erstattungsleistungen von dem Ausbildungsbetrieb zurückzufordern, soweit die Erstattungsbeträge die an den Auszubildenden gezahlten Ausbildungsvergütungen überschreiten.
(5) Erhält die ULAK Kenntnis davon, dass in einer Auszahlungserklärung ein höherer als der tatsächliche Ausbildungsbetrag angegeben wurde, so kann die ULAK für einen Zeitraum von zwölf Monaten (Nachweiszeitraum) einschließlich des Zeitraumes, für welchen die unrichtige Auszahlungserklärung vorliegt, einen Nachweis über die Höhe aller von dem Ausbildungsbetrieb gezahlten Ausbildungsvergütungen fordern. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von drei Monaten nach der Aufforderung durch die ULAK erbracht, gelten die Auszahlungserklärungen für die letzten sechs Monate des Nachweiszeitraumes als nicht abgegeben.
(6) Für die Geltendmachung der Erstattungsansprüche gilt § 18 Abs. 2 VTV.“
Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/sokasig/BJNR121000017.html 01.11.2021
Bauherren-Haftpflichtversicherung für Privatleute 05/2017 – Angebote, die alle wichtigen Leistungen enthalten laut test.de
- Axa
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 117
Bausumme 250 000 Euro : 136
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 117
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 1
Bayerische
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 80
Bausumme 250 000 Euro : 98
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 26
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 0
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 0,95 Euro
BGV Badische
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 33/65
Bausumme 250 000 Euro : 49/98
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 33
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 0
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 0,98 Euro
Bruderhilfe
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 113
Bausumme 250 000 Euro : 113
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 113
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 0
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 29,00 Euro
Concordia
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 168
Bausumme 250 000 Euro : 168
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 80
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 1
Europa
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 70
Bausumme 250 000 Euro : 116
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 36
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 0
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 0,81 Euro
GHV Darmstadt
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 134
Bausumme 250 000 Euro : 192
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 45
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 500
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 1,02 Euro
Gothaer
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 77
Bausumme 250 000 Euro : 89
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 36
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 25
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 0,54 Euro
Grundeigentümer
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 75
Bausumme 250 000 Euro : 125
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 40
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 5
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 3,00 Euro
GVO
Einmalbeiträge Neubau (Euro)
Bausumme 150 000 Euro: 37 6) / 57
Bausumme 250 000 Euro : 119
Einmalbeiträge Umbau (Euro)
Bausumme 50 000 Euro: 37
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Mitversicherung von Grundstückssenkung/Erdrutsch
: ja
Gewässerschäden durch Schadstoffe aus Kleinstgebinden
: ja
Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten
: ja
Bauen in Eigenleistung
Ohne Mehrbeitrag mitversichert bis … (Tsd. Euro bzw. % der Bausumme): 0
Mehrbeitrag je 1 000 Euro Eigenleistung: 0,75 Euro
Einteilung der Risiken für Firmen und Freiberufler
Die Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe kann noch immer in drei Kategorien eingeteilt werden, die bis zum Jahre 1993 auch offiziell gegolten haben:
1. Bauhauptgewerbe
Firmen, die insbesondere im Hochbau, Tiefbau und im Straßenbau tätig sind
Stuckateure und Zimmerer zählen ebenfalls zu dieser Kategorie
2. Baunebengewerbe bzw. Ausbaugewerbe
Hierzu gehören in erster Linie Maler, Haustechniker, Fliesenleger, Tapezierer, Schreiner als auch Bauschlosser
Bauleistungen laut Service Value (1, 2021)
- Allianz Sehr gut
- AXA Sehr gut
- ERGO Sehr gut
- GEV Grundeigentümer-Versicherung Sehr gut
- R+V Sehr gut
- SC SparkassenVersicherung Sehr gut
- Asspario Gut
- Concordia Gut
- Die Continentale Gut
- Gothaer Gut
- Itzehoer Gut
- Nürnberger Gut
- VHV Versicherungen Gut
3. Bauhilfsgewerbe
Zum Bauhilfsgewerbe zählen unter anderem auch Baureinigungen und Unternehmen, die mit Transport beschäftigt sind. Es handelt sich hierbei um alle Firmen, die nicht direkt an der Errichtung und am Bau beteiligt sind.
Leistungen des Baunebengewerbes der ARAG Versicherung
Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten bis 1 Mio. Euro inkl. 14 Tage Objektschutz | |
enthalten | Nicht selbst fahrende Arbeitsmaschinen oder -geräte |
enthalten | Nicht zulassungspflichtige Kfz, selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Anhänger |
enthalten | Montage, Installation, Wartung, Reparaturen auf fremden Grundstücken |
enthalten | Schäden an gemieteten Arbeitsmaschinen und -geräten bis 50.000 € |
enthalten | Tätigkeitsschäden beim Be- oder Entladen bis zu 1 Mio. Euro |
enthalten | Tätigkeitsschäden an Erdleitungen bis 1 Mio. Euro |
enthalten | Tätigkeitsschäden durch Unterfahren bzw. Unterfangen bis 1 Mio. Euro |
enthalten | Bearbeitungsschäden bis 1 Mio. Euro |
enthalten | Internetrisiko, Schäden durch Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten |
Leistungen im Angebot der Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflicht bietet einen Schutz vor allem bei Personen-, Vermögens- und auch bei Sachschäden an. Über dieses Leistungsniveau hinaus verpflichten sich die Anbieter aber auch, eine Art Rechtsschutz gegen nicht gerechtfertigte Forderungen der Kunden. Das gilt für private Leute als auch einen Betrieb. Die Tarife sollten auch eine Deckung in Höhe von über 3 Millionen Euro zu bieten haben, wenn ein Schaden eintritt. Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung werden auch die Mitarbeiter mitversichert. Die VHV bietet unter anderem eine Versicherung gegen Forderungsausfall und Mietsachschäden an.
Anbieter einer Betriebshaftpflicht
Bauhauptgewerbe Betriebshaftpflicht
Bei einem Bauhauptgewerbe ist die Betriebshaftpflicht als Absicherung der Sach- und Vermögens-Schäden die sinvolle Variante, wenn es um den Schutz einer Firma mit Angestellten geht. So übernehmen die Versicherungen den Schaden auch dann, wenn der Mitarbeiter einen Schaden verursachen sollte. Welche Versicherung dabei den besten Schutz bietet, erfahren Sie auch bei uns.
Handwerk mit hohen Risiken
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet ein individuelles Leistunsgpaket in den Bereichen Bauhandwerk, Bauhauptgewerbe sowie dem Baunebengewerbe. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass folgende Tätigkeiten beim Bau eine besondere Betriebshaftpflicht benötigen:
- Hochbau und Tiefbau
- Straßenbau
- Maler und Dachdecker
- Transport
- Fliesenleger
- Architekten
- Bauschlosser
Weitere Berufe im Baugewerbe sollten ebenfalls nicht auf eine Betriebshaftpflicht verzichten. Wichtig bei einer Police ist, dass auch das Thema Nachbesserungsbegleitschäden versichert wird.
- Unterste Gehaltsgruppe
Angestellte, die schwierige Tätigkeiten selbständig und weitgehend eigenverantwortlich ausführen oder
Poliere mit Abschlussprüfung und diesen Gleichgestellte sowie Meister.
4.381,00 € 4.477,00 €
Höchste Gehaltsgruppe
Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich ausführen oder
Poliere mit Abschlussprüfung und diesen Gleichgestellte sowie Meister.
4.812,00 € 4.918,00 €
Feuerungs- und Ofenbau-Poliere
4.863,00 € 4.970,00 €
Schornsteinbau-Poliere
5.070,00 € 5.182,00 €
Prämien richten sich nach Größe und Risiko
Der Versicherungsvergleich der Anbieter zeigt auf, dass die Prämien immer auch von dem Risiko der Unternehmen abhängig sind. Eine GmbH mit beispielsweise10 Mitarbeitern kann mehr Schäden verursachen als eine GbR mit nur einem Angestellten. Auch Gesellschaften, die im Hoch- und Tiefbau arbeiten, zahlen mehr als Dachdecker. Denn die Forderungen von Dritten können deutlich höher ausfallen. Das gilt dann auch für die Beiträge der Versicherten. Baugewerbler erhalten auch weitere günstige Konditionen auf dem Gebiet der Bauversicherungen. Auch hier stehen die wichtigsten Baugewerbeversicherung im Vergleichsbericht.
Mehr zum Thema Betriebshaftpflicht für Arbeitnehmer hier.
Wichtige Baugewerbeverbände in Deutschland
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Baugewerbe Verband – Sachsen-Anhalt
Baugewerbe-Verband Niedersachsen – BVN
Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Sächsischer Baugewerbeverband
Aufbau Baugewerbeverband – Bau-Innung Regensburg
Holzbau Deutschland: Baugewerbeverband Schleswig Holstein
Fachverband Fliesen und Naturstein im Baugewerbeverband Nordrhein
Baugewerbeverband Augsburg e.V.
Baugewerbeverband Rheinhessen-Pfalz e.V.
Baugewerbeverband Westfalen – LGH NRW
Erfasste Betriebe des Baugewerbes
Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit;
2. Aptierungs- und Drainierungsarbeiten, wie das Entwässern von Grundstücken und urbar
zu machenden Bodenflächen einschließlich der Grabenräumungs- und Faschinierungsarbeiten,
des Verlegens von Drainagerohrleitungen sowie des Herstellens von Vorflutund
Schleusenanlagen;
3. Asbestsanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerksteilen (z. B. Entfernen, Verfestigen,
Beschichten von Asbestprodukten);
4. Bautrocknungsarbeiten, d. h. Arbeiten, die unter Einwirkung auf das Gefüge des Mauerwerks
der Entfeuchtung dienen, auch unter Verwendung von Kunststoffen oder chemischen
Mitteln sowie durch Einbau von Kondensatoren;
5. Beton- und Stahlbetonarbeiten einschließlich Betonschutz- und Betonsanierungsarbeiten
sowie Armierungsarbeiten;
6. Bohrarbeiten;
7. Brunnenbauarbeiten;
8. chemische Bodenverfestigungen;
9. Dämm-(Isolier-)Arbeiten (z. B. Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-,
Schallveredelungsarbeiten) einschließlich Anbringung von Unterkonstruktionen;
10. Erdbewegungsarbeiten (Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauarbeiten,
Wildbach- und Lawinenverbau, Sportanlagenbau sowie Errichtung von Schallschutzwällen
und Seitenbefestigungen an Verkehrswegen);
11. Estricharbeiten (unter Verwendung von Zement, Asphalt, Anhydrit, Magnesit, Gips,
Kunststoffen oder ähnlichen Stoffen);
12. Fassadenbauarbeiten;
13. Fertigbauarbeiten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen zur Erstellung,
Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken; ferner das Herstellen
von Fertigbauteilen, wenn diese zum überwiegenden Teil durch den Betrieb, einen anderen
Betrieb desselben Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen
– unbeschadet der gewählten Rechtsform – durch den Betrieb mindestens eines
beteiligten Gesellschafters zusammengefügt oder eingebaut werden;
14. Feuerungs- und Ofenbauarbeiten;
15. Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten;
16. Fugarbeiten an Bauwerken, insbesondere Verfugung von Verblendmauerwerk und von
Anschlüssen zwischen Einbauteilen und Mauerwerk sowie dauerelastische und dauerplastische
Verfugungen aller Art;
17. Glasstahlbetonarbeiten sowie Vermauern und Verlegen von Glasbausteinen;
18. Gleisbauarbeiten;
19. Herstellen von nicht lagerfähigen Baustoffen, wie Beton- und Mörtelmischungen (Transportbeton
und Fertigmörtel), wenn mit dem überwiegenden Teil der hergestellten Baustoffe
die Baustellen des herstellenden Betriebes, eines anderen Betriebes desselben
Unternehmens oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen – unbeschadet
der gewählten Rechtsform – die Baustellen des Betriebes mindestens eines beteiligten
Gesellschafters versorgt werden;
20. Hochbauarbeiten;
21. Holzschutzarbeiten an Bauteilen;
22. Kanalbau-(Sielbau-)Arbeiten;
23. Maurerarbeiten;
24. Rammarbeiten;
25. Rohrleitungsbau-, Rohrleitungstiefbau-, Kabelleitungstiefbauarbeiten und Bodendurchpressungen;
26. Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten;
4
27. Schalungsarbeiten;
28. Schornsteinbauarbeiten;
29. Spreng-, Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten;
30. Stahlbiege- und -flechtarbeiten, soweit sie zur Erbringung anderer baulicher Leistungen
des Betriebes ausgeführt werden;
31. Stakerarbeiten;
32. Straßenbauarbeiten (Stein-, Asphalt-, Beton-, Schwarzstraßenbauarbeiten, Fahrbahnmarkierungsarbeiten,
ferner Herstellen und Aufbereiten des Mischgutes, sofern mit dem
überwiegenden Teil des Mischgutes der Betrieb, ein anderer Betrieb desselben Unternehmens
oder innerhalb von Unternehmenszusammenschlüssen – unbeschadet der
gewählten Rechtsform – der Betrieb mindestens eines beteiligen Gesellschafters versorgt
wird) sowie Pflasterarbeiten aller Art;
33. Straßenwalzarbeiten;
34. Stuck-, Putz-, Gips- und Rabitzarbeiten, einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen
und Putzträgern;
35. Terrazzoarbeiten;
36. Tiefbauarbeiten;
37. Trocken- und Montagebauarbeiten (z.B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen,
Montage von Baufertigteilen), einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen
und Putzträgern;
38. Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen;
39. Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit
Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden;
40. Wärmedämmverbundsystemarbeiten;
41. Wasserwerksbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Wasserbauarbeiten (z. B. Wasserstraßenbau,
Wasserbeckenbau, Schleusenanlagenbau);
42. Zimmerarbeiten und Holzbauarbeiten, die im Rahmen des Zimmergewerbes ausgeführt
werden.
Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe
Der wichtigste Schutz des Betriebes ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die bei Vermögensschäden, Sachschäden und auch bei Personenschäden einen Versicherungsschutz zu bieten hat. Nehmen Sie deshalb Kontakt mit unseren Experten auf und lassen sich ein individuelles Angebot zusammenstellen, um im Baugewerbe finanziell geschützt zu sein.
Übersicht der Berufe des Baugewerbes
- MAURER/-IN
ZIMMERER/-IN
FLIESENLEGER/-IN
STUCKATEUR/-IN
STRASSENBAUER/-IN
BETON- UND STAHLBETONBAUER/-IN
ESTRICHLEGER/-IN
BRUNNENBAUER/-IN
WÄRME-, KÄLTE- UND SCHALLSCHUTZISOLIER/-IN
BETONSTEIN- UND TERRAZZOHERSTELLER/-IN
FEUERUNGS UND SCHORNSTEINBAUER/-IN
HOLZ- UND BAUTENSCHÜTZER/-IN
BAUGERÄTEFÜHRER/-IN
KANALBAUER/-IN
ROHRLEITUNGSBAUER/-IN
SPEZIALTIEFBAUER/-IN
GLEISBAUER/-IN
TROCKENBAUMONTEUR/-IN
DACHDECKER/-IN
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstraße 55 – 58
10117 Berlin
Telefon 030 20314-0
Telefax 030 20314-420
info@zdb.de
Wir stehen nicht in Kooperation mit den Baugewerbeverbänden, es handelt sich jedoch um Informationszwecke.